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Neubau
Energiesparendes Bauen bedeutet in erster Linie die Nutzung der vor Ort vorhandenen Energieressourcen. Im Vorfeld von Neubauten muß zunächst ein energetischer Nachweis entsprechend der Energieeinsparverordnung 2009/2012, des Erneuerbaren-Energien-WärmeGesetzes und DIN V 18599 geführt werden. Grundsätzliches Ziel der Bilanzierung ist die Betrachtung des gesamten Gebäudes einschließlich der Nutzer sowie der Heizungs- und Lüftungstechnik. Entscheidend für die Beurteilung wird letztlich eine Bilanz auf Basis des Primärenergieverbrauchs, also mit allen vorgelagerten Prozessen, sein. Neben der Ermittlung von Energiekennwerten wird der sommerliche Wärmeschutz, Wärmebrücken und die Luftdichtheit näher betrachtet. Zur Überprüfung der Luftdichtheit kann ein "Blower-Door-Test" eingesetzt werden. Ein weiteres Ziel besteht in der Entwicklung eines bergischen Effizienz- und Solarhauskonzeptes. Dieses Konzept wird kontinuierlich unter den Gesichtspunkten Kosten und modular erweiterbare Bauelemente bearbeitet. ![]() ![]() ![]() |